Klasse T
Die Fahrerlaubnis Klasse T gilt für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH über 40 km/h bis maximal 60 km/h und für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen von nicht mehr als 40 km/h. Diese Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch dafür eingesetzt werden.
Mindestalter: |
16 Jahre bis 40 km/h bbH 18 Jahre bis 60 km/h bbH |
Vorbesitz einer Klasse ist nicht erforderlich! | |
Einschluss der Klassen: | AM und L |
Geltungsdauer des Führerscheins: | 15 Jahre |
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: | unbefristet |
Theoretische Ausbildung:
Theorieunterricht Doppelstd. zu 90 Min. |
ohne Vorbesitz | mit Vorbesitz |
Grundstoff | 12 | 06 |
Klassenspezifischer Unterricht | 06 | 06 |
Theoretische Prüfung:
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden!
Beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis sind 30 Fragen zu beantworten.
Die Prüfung ist mit 10 Fehlerpunkten bestanden (sofern 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet wurden, ist die Prüfung nicht bestanden!)
Bei einer Erweiterungsprüfung sind 20 Fragen zu beantworten, man darf nur 6 Fehlerpunkte haben!
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung!
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Sie dauert 60 Minuten.
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Mi.:
18:00 - 18:30 Uhr
Di.,Do.,Fr.:
16:00 - 18:00 Uhr
Theoretischer Unterricht:
Mo. und Mi.:
18:30 - 20:00 Uhr
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Mo., Mi., Do.:
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Mittwoch
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Theoretischer Unterricht:
Di. + Do.
18:30 - 20:00 Uhr
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