Klasse C1

Ausbildungsfahrzeug:

Die Klasse C1 gilt für Kraftfahrzeuge - ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Klasse B ist erforderlich
Gültigkeit des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:

bis zum 50. Lebensjahr,

ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Theorieunterricht

Doppelstd. zu 90 Min

mit Vorbesitz der Klasse B

mit Vorbesitz

der Klasse D1 oder D

Grundstoff 06 06
Klassenspezifischer Unterricht 06 02

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden!

 

Es sind 30 Fragen zu beantworten.

Die Prüfung ist mit 10 Fehlerpunkten bestanden (sofern 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet wurden, ist die Prüfung nicht bestanden!)

Theoretische Prüfung:

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung und

Praktische Ausbildung

Sonderfahrten zu je 45 Min.

 
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen 03
Fahrten auf Autobahnen 01
Fahrten bei Dämmerung odr Dunkelheit 01

Praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor Erreichen des Mindesalters abgelegt werden. Sie dauert 75 Minuten.

 

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Walsroder Str. 167

30853 Langenhagen

Bürozeiten:

Mi.:

18:00 - 18:30 Uhr

Di.,Do.,Fr.:

16:00 - 18:00 Uhr

 

Theoretischer Unterricht:

Mo. und Mi.:  

18:30 - 20:00 Uhr

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Theoretischer Unterricht:

Mo., Mi., Do.:

18:30 - 20:00 Uhr

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Mittwoch

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Theoretischer Unterricht:

Di.  +  Do.

18:30 - 20:00 Uhr

Kontakt

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