Klasse C1
Die Klasse C1 gilt für Kraftfahrzeuge - ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: | 18 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse: | Klasse B ist erforderlich |
Gültigkeit des Führerscheins: | 15 Jahre |
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: |
bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre |
Theoretische Ausbildung:
Theorieunterricht Doppelstd. zu 90 Min |
mit Vorbesitz der Klasse B |
mit Vorbesitz der Klasse D1 oder D |
Grundstoff | 06 | 06 |
Klassenspezifischer Unterricht | 06 | 02 |
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden!
Es sind 30 Fragen zu beantworten.
Die Prüfung ist mit 10 Fehlerpunkten bestanden (sofern 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet wurden, ist die Prüfung nicht bestanden!)
Theoretische Prüfung:
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung und
Praktische Ausbildung Sonderfahrten zu je 45 Min. |
|
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen | 03 |
Fahrten auf Autobahnen | 01 |
Fahrten bei Dämmerung odr Dunkelheit | 01 |
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor Erreichen des Mindesalters abgelegt werden. Sie dauert 75 Minuten.
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