Aufbauseminar für Fahranfänger

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für 2 Jahre „auf Probe“ erteilt. Das gilt nicht für die Klassen AM, L und T. Hier beginnt die Probezeit erst, wenn diese auf die Klassen A1, A oder B erweitert wird. Sofern man während der Probezeit einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Regelverstöße begeht, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

Schwerwiegende Regelverstöße sind z.B.: Missachtung des Rotlichts an einer Ampel, Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem Pkw, Überholen im Überholverbot, Gefährdung anderer durch Missachtung der Vorfahrt, etc.

Weniger schwerwiegende Regelverstöße sind z.B.: ungesicherte Ladung, Fahren mit abgefahrenen Reifen, Mitnahme von Kindern ohne Rückhalteeinrichtung, etc.

Ordnungswidrigkeiten, die mit weniger als 40,00 € geahndet werden und deshalb nicht in Flensburg registriert werden, sind für die Probezeit nicht relevant. Dazu zählen das Überschreiten der Parkzeit an der Parkuhr oder Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem PKW von nicht mehr als 20 km/h, etc.

 

Bei Auffälligkeiten während der Probezeit nach einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen wird der Fahranfänger von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Monaten an einem Aufbauseminar teilzunehmen und eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen. Für diese Anordnung muss der Betroffene eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Sofern man der Behörde innerhalb der gesetzten Frist keine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorlegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und erst dann wieder erteilt, wenn die Teilnahme an dem Seminar erfolgt ist.

  

Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

 

Das Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe (Beobachtungsfahrt in Gruppen) zwischen der 1. und 2. Sitzung. Das Seminar muss in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt werden und dauert von der 1. bis zur 4. Sitzung mindestens 14 Tage und höchstens 4 Wochen. An einem Tag darf nur eine Sitzung stattfinden. Die Teilnahme an dem Seminar kostet 345,00 € (inkl. MwSt.). Darin sind alle Sitzungen, die Fahrprobe und das Begleitmaterial enthalten!

 

Wenn man an allen Sitzungen des Seminars teilgenommen hat, bekommt man am Ende die Teilnahmebescheinigung. Versäumt man einzelne Sitzungen oder die Fahrprobe, kann man diese nicht in einem anderen Seminar nachholen. In solch einem Fall muss man an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.

 

Haben Sie eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten? Dann nehmen Sie doch Kontakt zu uns auf.

 

 

Das nächste Aufbauseminar für Fahranfänger

beginnt am

 

Freitag, 12. April 2024 um 18:00 h

 

 

Das Seminar findet in unserer Filiale in Langenhagen, Walsroder Str. 167 statt.

 

Vertrag über die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
Möchten Sie sich gleich anmelden? Dann können Sie das Vertragsformular hier downloaden und an uns zurück senden!
ASF-Vertrag_Vordruck.pdf
PDF-Dokument [129.8 KB]

Hier finden Sie uns

Walsroder Str. 167

30853 Langenhagen

Bürozeiten:

Mi.:

18:00 - 18:30 Uhr

Di.,Do.,Fr.:

16:00 - 18:00 Uhr

 

Theoretischer Unterricht:

Mo. und Mi.:  

18:30 - 20:00 Uhr

Am Langen Felde 3-5

30900 Wedemark-Mellendorf

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Theoretischer Unterricht:

Mo., Mi., Do.:

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Mittwoch

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