Klasse C
Die Klasse C gilt für "schwere LKW" - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: |
21 Jahre 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. (MPU erforderlich!) |
Vorbesitz einer Klasse: | Klasse B ist erforderlich |
Einschluss der Klassen: | C1 |
Geltungsdauer des Führerscheins: | 15 Jahre |
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: | 5 Jahre |
Theoretische Ausbildung:
Theorieunterricht Doppelstd. zu 90 Min. |
bei Vorbesitz von Kl. B |
bei Vorbesitz von Kl. C1 oder D1 |
bei Vorbesitz von Kl. D |
Grundunterricht | 06 | 06 | 06 |
Klassenspezifischer Unterricht | 10 | 04 | 02 |
Theoretische Prüfung:
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden!
Es sind 37 Fragen zu beantworten.
Die Prüfung ist mit 10 Fehlerpunkten bestanden (sofern 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet wurden, ist die Prüfung nicht bestanden!)
Praktische Ausbildung:
Sonderfahrten zu je 45 Min. |
bei Vorbesitz von Kl. B |
bei Vorbesitz von Kl. C1 |
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen |
05 | 03 |
Fahrten auf Autobahnen |
02 | 01 |
Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit |
03 | 01 |
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor Erreichen des Mindesalters abgelegt werden. Sie dauert 75 Minuten.
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