"B 196" Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Mit der Schlüsselzahl "B196" wird der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert:
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
- der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
- ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
- zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.
Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
Fahrerschulung
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten in einer Fahrschule.
Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.
Kosten für die Fahrerschulung:
ab 690,00 €
4 x 90 Minuten Theorieunterricht 110,00 €
5 x 90 Minuten praktischer Unterricht 580,00 €
Jede weitere Fahrstunde à 45 Minuten kostet 58,00 €
Antragstellung
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, der Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes.
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Mi.:
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Di.,Do.,Fr.:
16:00 - 18:00 Uhr
Theoretischer Unterricht:
Mo. und Mi.:
18:30 - 20:00 Uhr
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