MOFA-Prüfbescheinigung

MOFA

Die MOFA-Prüfbescheinigung gilt für einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer bbH von 25 km/h. Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz einer Klasse ist nicht erforderlich!
Geltungsdauer: unbefristet

Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf ohne

Bescheinigung fahren!

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht

Doppelstd. zu je 90 Min.

Kurs
Grundstoff 06

 

Theoretische Prüfung:

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden!

 

Es sind 20 Fragen zu beantworten.

Die Prüfung ist mit 7 Fehlerpunkten bestanden!

Praktische Ausbildung:

Bei einer Einzelausbildung muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten erfolgen.

Bei einer Gruppenausbildung (max. 4 Personen, für 2 Teilnehmer muss jeweis 1 MOFA zur Verfügung stehen) muss eine praktische Ausbildung von mindestens 180 Minuten erfolgen.

 

Es ist keine praktische Prüfung vorgesehen!

Hier finden Sie uns

Walsroder Str. 167

30853 Langenhagen

Bürozeiten:

Mi.:

18:00 - 18:30 Uhr

Di.,Do.,Fr.:

16:00 - 18:00 Uhr

 

Theoretischer Unterricht:

Mo. und Mi.:  

18:30 - 20:00 Uhr

Am Langen Felde 3-5

30900 Wedemark-Mellendorf

Bürozeiten:

Mo. + Mi.:  

16:00 - 18:00 Uhr

Do.:  

18:00 - 18:30 Uhr

 

Theoretischer Unterricht:

Mo., Mi., Do.:

18:30 - 20:00 Uhr

Am Ortfelde 25

30916 Isernhagen

Bürozeiten:

Di. +  Do.

17:30 - 18:30 Uhr

Mittwoch

16:00 - 18:00 h

 

Theoretischer Unterricht:

Di.  +  Do.

18:30 - 20:00 Uhr

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

 

05130 - 39344

0511 - 742602

0172 - 5401916