MOFA-Prüfbescheinigung
Die MOFA-Prüfbescheinigung gilt für einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer bbH von 25 km/h. Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: | 15 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse ist nicht erforderlich! | |
Geltungsdauer: | unbefristet |
Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf ohne
Bescheinigung fahren!
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht Doppelstd. zu je 90 Min. |
Kurs |
Grundstoff | 06 |
Theoretische Prüfung:
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden!
Es sind 20 Fragen zu beantworten.
Die Prüfung ist mit 7 Fehlerpunkten bestanden!
Praktische Ausbildung:
Bei einer Einzelausbildung muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten erfolgen.
Bei einer Gruppenausbildung (max. 4 Personen, für 2 Teilnehmer muss jeweis 1 MOFA zur Verfügung stehen) muss eine praktische Ausbildung von mindestens 180 Minuten erfolgen.
Es ist keine praktische Prüfung vorgesehen!
Hier finden Sie uns
Walsroder Str. 167
30853 Langenhagen
Bürozeiten:
Mi.:
18:00 - 18:30 Uhr
Di.,Do.,Fr.:
16:00 - 18:00 Uhr
Theoretischer Unterricht:
Mo. und Mi.:
18:30 - 20:00 Uhr
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30900 Wedemark-Mellendorf
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Mo. + Mi.:
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Do.:
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Theoretischer Unterricht:
Mo., Mi., Do.:
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Mittwoch
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Di. + Do.
18:30 - 20:00 Uhr
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